Der Islâm möchte eine beispielhafte Gesellschaft errichten. Er widmet dem Familienleben der Gläubigen höchste Aufmerksamkeit. Im ehrwürdigen Qurân sind die Richtlinien der Heirat sowohl zum Wohle der Einzelperson als auch der Gesellschaft festgelegt. Die Heirat ist eine gesellschaftliche Pflicht seitens der Gemeinschaft, um die Menschheit zu bewahren, wie auch das Bereitstellen eines Mediums für Liebe und Barmherzigkeit zwischen Mann und Frau.
Im Islâm ist die Heirat ein Versprechen und ein Abkommen zwischen dem verheirateten Paar. Allâh sagt: „… sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben?“ (4:21). Es ist ein Abkommen, in dem jeder Partner seinen Pflichten nachkommen muss. Der eigentliche Wert dieses eidesstattlichen Vertrages liegt in der Einbeziehung von Schutz, Liebe und Barmherzigkeit. Er ist keine Eigentumsurkunde, kein Verkaufsvertrag, kein Mietvertrag oder jegliche Art von Sklaverei. Die Wahl einer Ehefrau ist nur auf diejenigen beschränkt, die der Islâm als Männer zum Heiraten erlaubt hat. Dies wird in Sûra An-Nisâ ausführlich erklärt.
Wie andere Verträge ist die Heirat im Islâm eine Art Vertrag, der weder einen Geistlichen noch eine religiöse Zeremonie benötigt. Der Islâm betrachtet die Heirat als Vertrag, der zwischen Mann und Frau durch beiderseitige Zustimmung und Einverständnis abgeschlossen wird.
Die grundlegende Voraussetzung, dass eine Heirat stattfinden kann, ist die Einwilligung beider beteiligten Parteien und die Anwesenheit zweier Zeugen. Die gegenseitige Einwilligung wird als Terminus technicus mit „Îdschâb“ (Zustimmung oder Vereinbarung) und „Qabûl“ (Annahme oder Einwilligung) bezeichnet. Dies zeigt, dass keine Frau ohne ihre Einwilligung, einen bestimmten Mann zu heiraten, dazu gezwungen werden kann. Die Mehrheit der islâmischen Gelehrten ist sich darüber einig, dass die Einwilligung des Sachwalters einer Frau eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages ist.
Der ehrwürdige Qurân besagt, dass Männer die Beschützer und Versorger der Frauen sind, weil Allâh ihnen mehr körperliche Kraft gegeben hat als Frauen und sie sie durch ihre Möglichkeiten unterstützen sollen. Die Eigenschaften Geduld, Nachsicht, Gehorsam und Ergebenheit werden eher Frauen geschenkt, um eine glückliche Ausgeglichenheit in der Familie zu erzielen. Allâh bezeichnet einen fürsorglichen Ehemann und eine gehorsame Ehefrau als äußerst rechtschaffen.
Es wurde deutlich gemacht, dass Gehorsamkeit zuerst gegenüber Allâh ausgeübt wird. Weder Ehemann noch Ehefrau sollten die Torheiten oder Sünden des anderen tolerieren, wenn sie sich Allâhs Anordnungen widersetzen. Es ist die Natur des Menschen, dass Zankereien stattfinden und Missverständnisse auftreten, doch Ehemann und Ehefrau werden dazu aufgefordert, Allâh den Allmächtigen zu fürchten, geduldig zu sein und Selbstbeherrschung zu üben – all dies sind Eigenschaften, die von Allâh dem Allmächtigen äußerst geschätzt werden.
Der ehrwürdige Qurân hat klare Maßnahmen festgelegt, um Streitigkeiten zwischen verheirateten Paaren zu beseitigen. Sowohl Männer als auch Frauen sollen auf freundliche Weise mahnen, wenn sie einen Fehler beim anderen entdecken. Die Verwendung von körperlicher Gewalt oder Beleidigungen sind unter jeglichen Bedingungen zwischen Ehefrau und Ehemann sowie zwischen Eltern und Kindern untersagt. Selbst in den schlimmsten Situationen bei Streitigkeiten zwischen Ehefrau und Ehemann sind das Greifen zur Gewalt oder die Verwendung von lauten und rauen Worten nicht erlaubt. Als letzter Ausweg wird die Schlichtung empfohlen, auch wenn davon aufs Äußerste abgeraten wird.
Die Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau wird im ehrwürdigen Qurân wie folgt beschrieben: „… sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid.“ (Sûra 2:187). Der Ehemann und die Ehefrau sind füreinander da, um sich gegenseitig zu unterstützen, sich gegenseitig beruhigend zu trösten und sich gegenseitig zu schützen. Der Ehemann und die Ehefrau sind durch Liebe und Zärtlichkeit miteinander verbunden, die Allâh der Allmächtige zwischen sie gelegt hat. Der ehrwürdige Qurân besagt: „… Aber die Kleidung der Gottesfurcht, die ist besser…“ (Sûra 7:26), was bedeutet, dass die Anordnungen und die Rechtleitung des ehrwürdigen Qurân befolgt werden müssen. Dadurch können Ehefrau und Ehemann die Unzulänglichkeiten des anderen überwinden und sich gegenseitig unterstützen und sich schließlich gut um ihre Kinder kümmern, die im Großen und Ganzen eine kleine Einheit in einer größeren Gesellschaft bilden.
Der ehrwürdige Qurân betont aufs Äußerste die freundliche und gute Behandlung der Ehefrau. Freundlichkeit und Toleranz werden sogar für den Fall empfohlen, dass die Ehefrau und der Ehemann vorübergehend voneinander entfremdet werden. Bei Eintritt in die Ehe verlangt der Islâm vom Mann, seiner Frau eine Brautgabe als „freies Geschenk“ zu geben, aus reinem Entgegenkommen und mit absoluter Überzeugung, dass es ihr Eigentum ist. Es ist nicht das Recht des Ehemannes, davon zu profitieren, außer sie genehmigt dies. Dies gilt für jede Person, die das Recht hat ihr Eigentum zu besitzen und zu benutzen.
Auf diese Weise begründet der ehrwürdige Qurân das Recht der Frau auf wahren Besitzanspruch und auf Unabhängigkeit von der Beaufsichtigung oder Vorherrschaft seitens des Ehemannes.
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